Von Marion Voigt
7 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 5-14
"Das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen soll alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos in die Bildungs- und Erziehungsprozesse einbinden und jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen individuell fördern" (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG, Art. 11, Abs. 1), so heißt es im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, und der Bildungs- und Erziehungsplan der Hessischen Landesregierung (BEP) bringt es auf die Formel: Bildung von Anfang an (www.bep.hessen.de/irj/BEP_Internet).