Von Reinhard Wiesner
14 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 5-18
In der 18. Legislaturperiode hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes "zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" (KJSG-E) vorgelegt. Angekündigt war im Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Kinder- und Jugendhilferechts, nachdem das Achte Buch Sozialgesetzbuch – das Kernstück der Reform von 1990 – inzwischen mehr als 25 Jahre in Kraft ist und in dieser Zeit in fast 50 Änderungsgesetzen – mit einem jeweils unterschiedlich großen Änderungspensum – weiterentwickelt
worden war.