Auf der Suche nach Schutz gänzlich schutzlos
Folgen gängiger Unterbringungs-, Asylverfahrens- und Abschiebepraktiken für die mentale Gesundheit geflüchteter Kinder und Jugendlicher im Licht der UN-Kinderrechtskonvention
| Von Meike Nitschke-Janssen, Areej Zindler, Hannah Wunderlich und Nigaar Abdu
Die UN-Kinderrechtskonvention trat 1992 in Deutschland in Kraft. Trotz ihres Anspruches, für alle Kinder unabhängig ihres Herkunfts- oder Aufenthaltslandes zu gelten, sehen sich Kinderrechte in Deutschland und der EU bezüglich geflüchteter Kinder und Jugendlicher zahlreichen Gesetzgebungen gegenüber, die ihre Um- und Durchsetzung erschweren oder behindern. Der vorliegende Artikel konzentriert sich auf die hermeneutische Darlegung gesundheitlicher Folgen für insofern heimatlos gewordene Kinder und Jugendliche im Dauer-Resettlement mit besonderem Fokus auf ihre mentale Entwicklung im Zusammenhang mit in Deutschland üblichen Unterbringungs-, Asylverfahrens- und Abschiebepraktiken.