Fachliche Standards für Beschwerdeverfahren für Kinder in Kitas
|Von Raingard Knauer
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist eindeutig: Zum Wohl der Kinder müssen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Betriebserlaubnis benötigen, geeignete Verfahren der „Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleisten“ (§ 45 Abs. 2 SGB VIII). Auch Kitas müssen für den Erhalt einer Betriebserlaubnis also nachweisen, dass und wie sie Beschwerdeverfahren für Kinder durchführen.