Von Judith Feige und Stephan Gerbig
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 4-19
In diesem Jahr feiert die UN-Kinderrechtskonvention – ein völkerrechtlicher Vertrag, der von 196 Staaten angenommen wurde – ihr 30-jähriges Jubiläum. In Deutschland hat die Konvention insbesondere in der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis, aber auch in der pädagogischen Arbeit bisher nur selten Eingang gefunden. Der vorliegende Beitrag erläutert Bedeutung und Zusammenspiel von zwei zentralen Prinzipien der Konvention: Kindeswille und Kindeswohl.