Von Daniela Kobelt Neuhaus
7 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 6-18
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind gesetzlich dazu verpflichtet, zum Wohle der Kinder zusammen zu arbeiten ("Grundsätze der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen", Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB XIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz § 22 Abs. 3 KJHG). Auf dieser Grundlage beschreiben auch die Bildungs- und Erziehungsprogramme der Länder die Notwendigkeit und das Ziel der Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Orten der Kindertagesbetreuung.