Von Christian Seiler
8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16
Nach Trennung der Eltern stellt sich die Frage, wer das Kind künftig betreut. Regelmäßig übernimmt ein Ehegatte allein die Betreuung des Kindes und der andere Ehegatte hat lediglich ein Umgangsrecht. Eine andere Variante ist das Nestmodell, bei dem die Eltern eine gemeinsame Wohnung für das Kind zur Verfügung stellen und selbst wechselnd in den nicht betreuenden Zeiten in einer anderen Wohnung leben. Dieses Modell setzt aber drei Wohnungen voraus und ist daher wegen des hohen Kostenaufwands in der Praxis sehr selten. Zuletzt gibt es noch das Wechselmodell, in der die Eltern das Kind wechselnd in der jeweils eigenen Wohnung betreuen.