Von Katharina Gerarts
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 4-14
Seit mehreren Jahren hat das deutsche Büro des internationalen Kinderhilfswerks World Vision die UN-Kinderrechtskonvention zum Anlass genommen, auch Kinder in Deutschland zu ihren Lebenswelten zu befragen und ein gutes Leben aus ihrer Sicht zu erforschen. Hierbei wurde von World Vision Deutschland vor allem Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt, der sich auf die Partizipationsrechte von Kindern bezieht. Artikel 12 Absatz 1 lautet: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“