Von Reinald Eichholz
8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14
Das „Beschneidungsurteil“ des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Landgericht Köln 2012) hat eine bemerkenswert emotionale Diskussion entfacht. Nicht ohne Polemik standen sich die Befürworter der uralten religiösen Traditionen und die Verfechter der Kinderrechte – nicht selten mit dem Unterton fundamentaler Religionskritik – gegenüber (Bielefeldt 2012). Eine engagierte Bundestagsdebatte schloss sich an (Bundesregierung 2012), die schon zum Jahresende 2012 im „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (Bundesgesetzblatt Teil I 2012 Nr. 61, 27.12.2012, S. 2749) zu einer gesetzlichen Regelung führte.