Von Anne Lütkes
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 6-13
Es wissen alle! Bereits vor über 20 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) unterzeichnet. Seit Rücknahme der Vorbehalte gilt die UN-KRK – in Teilen auch ohne weitere gesetzliche Umsetzung – als innerstaatliches Recht. Wie Sie aber auch wissen, ist seither leider viel zu wenig passiert, den sich aus der UN-KRK ergebenden Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen.