Von Ingeborg Rakete-Dombek
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 6-13
Beim sogenannten Betreuungsunterhalt handelt es sich um den Unterhaltstatbestand, der regelt, dass Unterhalt zu zahlen ist, weil einer der Eltern wegen der Betreuung eines Kindes kein oder nur geringes eigenes Einkommen erzielen kann und deshalb einen Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil hat.