Von Michael Grabow
4 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-13
Mit der Neuregelung des familiengerichtlichen Verfahrens durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 1.9.2009 hatte der Gesetzgeber die in der Praxis in der Folge des sogenannten Cochemer Modells (jetzt: Cochemer Praxis) entstandenen Tendenzen zur einverständlichen Handhabung von Sorge- und Umgangsproblemen aufgegriffen und für die Anwendung der Mediation als einer der Möglichkeiten zur Herbeiführung von Einverständlichkeit – auch – in Familiensachen mit den §§ 135 und 156 FamFG eine erste verfahrensrechtliche Basis geschaffen. Diese Grundlage ist durch Art. 3 des Gesetzes zur Förderung der Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfiktbeilegung (MediationsG) vom 21.7.2012 (BGBl. I S. 1577) weiter präzisiert worden.