Von Barbara Weiss und Sonja Perren
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 4-19
Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1989 die Kinderrechtskonvention, die allen Kindern dieser Welt die Rechte auf Überleben, Entwicklung und gesellschaftliche Beteiligung garantieren soll. In Artikel 31 Absatz 1 wird dem Spiel ein expliziter Platz eingeräumt: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung, sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“ (Vereinte Nationen 1989).