Von Reinhold Schone
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 3-15
Dieser Beitrag – das soll gleich vorweg betont werden – redet keinesfalls einer Vermischung der Aufgaben Früher Hilfen und des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung das Wort. Ganz im Gegenteil soll gerade die Differenz zwischen beiden Handlungsmodalitäten hervorgehoben werden. Auch in Fällen, in denen es darum geht, Kinder im Kontext Früher Hilfen vor Gefahren zu schützen, dürfen die sehr unterschiedlichen Aufgaben, Handlungsmodalitäten und Zielstellungen beider Aufgaben nicht verwischt werden. Eine solche Vermischung – so die zugrundeliegende Grundüberzeugung – würde beiden Konzepten nur zum Schaden gereichen (vgl. Schone 2012; 2014).