Von Jörg M. Fegert
8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14
Um die Jahrtausendwende führten wir in einer ostdeutschen (Rostock) und einer westdeutschen (Ravensburg-Weissenau) Klinik eine Untersuchung zu Partizipation und Informationsrechten von Kindern und Jugendlichen in der kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychotherapeutischen Behandlung durch (Rothärmel et al. 2006). Ein achtjähriges Mädchen formulierte in ihren eigenen Worten die Inhalte, die in den Artikeln 12 und 13 UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Nämlich, dass Kinder Gelegenheit haben müssen, sich eine eigene Meinung bilden zu können und ihre Ansichten angemessen berücksichtigt werden müssen, sowie die Informationsfreiheit: „Man kann ja nicht so einfach über ein Lebewesen hinweg entscheiden, ob nun Kind oder Jugendlicher, es muss ja wenigstens gefragt werden, auch wenn man nicht akzeptiert wird.“