Von Jutta Limbach
4 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 6-13
Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das in den zurückliegenden Jahrzehnten so freudig reformiert worden ist wie das Familienrecht. Allerdings kam der Reformprozess – gerade was die Kinderrechte angeht – schwer in Gang. Immer wieder hat es der Nachhilfe des Bundesverfassungsgerichts bedurft, um dem Gesetzgeber Beine zu machen. Das gilt vor allem für das nichteheliche Kind, obgleich schon die Weimarer Verfassung und dieser folgend das Grundgesetz vorschrieb, dass den nichtehelichen Kindern die gleichen Lebensbedingungen zu schaffen sind wie den ehelichen. Das Recht allein ändert die soziale Wirklichkeit nicht. Das BVerfG hat sich nicht immer als Schrittmacher des sozialen Wandels erwiesen. Es hatte Mühe zu akzeptieren, dass nicht miteinander verheiratete, aber mit dem gemeinsamen Kind zusammen lebende Eltern eine Familie bilden.