Einzelne Artikel

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Einzelne Artikel
"Wir sind eine Kita und haben mit dem Thema nichts zu tun!" - Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt sind wichtig.
Von Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 3-14

Kinder können sich nicht selbst vor sexualisierter Gewalt schützen. Sie sind auf unsere Hilfe angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass pädagogische Fachkräfte mit dem Thema Missbrauch aufmerksam und ohne Abwehrhaltung umgehen, auch wenn es ein schweres und belastendes Thema ist, das wir lieber verdrängen als wahrhaben wollen. Kinder unternehmen nicht viele Versuche, sich in ihrer Not anzuvertrauen. Pädagogische Fachkräfte sollten deshalb entsprechende Signale erkennen können und wissen, wie sie sich im Verdachtsfall zu verhalten haben. Es ist wichtig, dass sie vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen für Kinder sind – auch und gerade für die vielen Kinder, die sexuelle Übergriffe im familiären und sozialen Nahfeld erfahren.
 
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Wenn Kinder anderer Meinung sind - Die ethische Problematik von Kindeswohl und Kindeswille in der Kinder- und Jugendmedizin
Von Sabine Peters

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Die 13-jährige Hannah Jones erkrankte im Alter von fünf Jahren an Leukämie und wurde daraufhin acht Jahre mittels Chemotherapie behandelt. Als Folge der zytostatischen Therapie entwickelte das Mädchen eine Herzmuskelschwäche, welche ohne eine Herztransplantation einen letalen Ausgang bedeuten würde. Hannah lehnte diese lebensrettende Maßnahme entgegen den Ratschlägen ihrer Ärzte jedoch ab, weil sie ihr Leben nicht weiter in einem Krankenhaus, sondern in ihrem gewohnten Umfeld mit ihrer Familie verbringen wollte. Dem Wunsch des Mädchens folgte wegen Kindeswohlgefährdung ein gerichtlicher Prozess (vgl. Becker 2008: www.welt.de/vermischtes/article2713185/Hannah-Jones-darf-nun-nach-ihrem-Willen-sterben.html).
 
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Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Von Jörg M. Fegert

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Um die Jahrtausendwende führten wir in einer ostdeutschen (Rostock) und einer westdeutschen (Ravensburg-Weissenau) Klinik eine Untersuchung zu Partizipation und Informationsrechten von Kindern und Jugendlichen in der kinder- und jugendpsychiatrischen/-psychotherapeutischen Behandlung durch (Rothärmel et al. 2006). Ein achtjähriges Mädchen formulierte in ihren eigenen Worten die Inhalte, die in den Artikeln 12 und 13 UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind. Nämlich, dass Kinder Gelegenheit haben müssen, sich eine eigene Meinung bilden zu können und ihre Ansichten angemessen berücksichtigt werden müssen, sowie die Informationsfreiheit: „Man kann ja nicht so einfach über ein Lebewesen hinweg entscheiden, ob nun Kind oder Jugendlicher, es muss ja wenigstens gefragt werden, auch wenn man nicht akzeptiert wird.“
 
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Retrospektive Zustimmung der Kinder? Ethische Aspekte der geschwisterlichen Stammzelltransplantation
Von Christina Schües und Christoph Rehmann-Sutter

6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Kinder äußern auch in sehr jungen Jahren ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung. Und das ist wichtig und richtig. Je nach Alter, Reife und Fähigkeiten können sie mehr oder weniger klar, geschickt und begründet ihren Willen formulieren. Die Art und Weise, wie in Familien kommuniziert wird und wie Kinder bei Entscheidungen partizipieren können oder dürfen, beeinflusst die Stimmung und das Wohl der Familie und der Kinder selbst.
 
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Die Beschneidung von Jungen - Ein Thema mit mehr als zwei Seiten...
Von Reinald Eichholz

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Das „Beschneidungsurteil“ des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 (Landgericht Köln 2012) hat eine bemerkenswert emotionale Diskussion entfacht. Nicht ohne Polemik standen sich die Befürworter der uralten religiösen Traditionen und die Verfechter der Kinderrechte – nicht selten mit dem Unterton fundamentaler Religionskritik – gegenüber (Bielefeldt 2012). Eine engagierte Bundestagsdebatte schloss sich an (Bundesregierung 2012), die schon zum Jahresende 2012 im „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ (Bundesgesetzblatt Teil I 2012 Nr. 61, 27.12.2012, S. 2749) zu einer gesetzlichen Regelung führte.

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Intersexualität - Medizinische Eingriffe und Beteiligung von Kindern an medizinischen Entscheidungen
Von Jörg Woweries

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Wer Medizinern oder Psychiatern die Frage stellt, was sind Intersexuelle, bekommt eine Antwort aus deren Sicht, die vom System der Krankheiten bestimmt wird. Diese Berufsgruppen orientieren sich bei ihrer Arbeit an den medizinischen Leitlinien. Nach dieser medizinischen Klassifikation liegt ein Fall von Disorder of Sex Development (DSD) vor, wenn chromosomales, gonadales und anatomisches Geschlecht nicht übereinstimmen. Fragt man bei dem Verein Intersexuelle Menschen (www.intersexuelle-menschen.net) nach, so erfährt man, dass sie „als biologische Besonderheiten, als Varianten bei der Geschlechtsdifferenzierung Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern, den männlichen wie weiblichen, aufweisen“. Es handelt sich also um Menschen, deren äußeres geschlechtliches Erscheinungsbild, von Geburt an, hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern eine Mischung aus beidem darstellt.
 
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Genitale Autonomie und das Recht des Kindes auf eine offene Zukunft
Von Christian Bahls

4 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

In den letzten Jahrzehnten gab es den erfreulichen Trend, die Belange und die Sichtweise von Kindern bei Entscheidungen, die sie betrafen, ernster zu nehmen. Kinder wurden immer weniger als Objekte elterlicher Verfügungsgewalt und immer mehr als Träger eigener Grundrechte wahrgenommen. Kumuliert ist diese Entwicklung zuletzt in Deutschland im Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Inzwischen geht es darum, dem Kind Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen und zu erweitern und ihm damit eine offene Zukunft zu ermöglichen. Frühe Schädigungen sind dafür zu vermeiden – insbesondere sind Kinder vor Eingriffen in die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.
 
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Selbstbestimmt leben bis zum Schluss - Die Teilhabe schwerstkranker Kinder am medizinischen Behandlungsprozess aus Sicht der Palliativversorgung
Von Sabine Kraft

7 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-14

Es gibt ein Foto der 17-jährigen Angelina, das sie neun Tage vor ihrem Tod in einem Freizeitpark zeigt: Da lächelt ein Teenie in die Kamera, um den Hals ein gemustertes Tuch, die langen dunklen Haare fallen über die Schultern. Ihre tödliche Krankheit sieht man Angelina kaum an. Der Einladung in den Freizeitpark zu folgen, habe Angelina selbst entschieden, erzählt ihr Vater Horst, ein großer, schlanker Mann mit gezwirbeltem Schnauzbart. Er selbst habe ihr den Besuch gar nicht mehr zugetraut. Er wirkt ein wenig stolz, als er sagt: "Aber das wollte sie sich nicht nehmen lassen."
 
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