Bildungsbereich Sprache und Kommunikation als Querschnittsaufgabe in den Erweiterten Grundsätzen elementarer Bildung des Landes Brandenburg
| Von Frauke Hildebrandt, Annegret Klassert, Sandra Niebuhr-Siebert & Annika Tillmans
Kitas haben einen Bildungsauftrag. In Brandenburg wird dieser Bildungsauftrag im Kita-Gesetz (KitaG Brandenburg §3) festgelegt: „Kindertagesstätten erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsadäquaten Betreuungs-, Bildungs-, Erziehungs- und Versorgungsauftrag. Die Bildungsarbeit der Kindertagesstätte unterstützt die natürliche Neugier der Kinder, fordert ihre eigenaktiven Bildungsprozesse heraus, greift die Themen der Kinder auf und erweitert sie.“