Von Ute Hennige und Andreas Eickhorst
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 3-19
Die sogenannten Frühen Hilfen im Zusammenhang mit Prävention und Kinderschutz sind in Deutschland seit einem Jahrzehnt etabliert. Ihr Ziel, begründet auf der UN-Kinderrechtskonvention, dem Grundgesetz und dem Kinderschutzgesetz, ist die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungschancen von Kindern in Familie und Gesellschaft. Hierfür werden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren bereit gestellt (NZFH 2016).