Von Ute Thyen
7 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 6-17
Ein kinderrechtsbasierter Ansatz im Kinderschutz trägt dazu bei, Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken. Dies scheint auf den ersten Blick eine paradoxe Feststellung zu sein, aber ich möchte in diesem Beitrag aufzeigen, dass Kinderrechte nicht die Elternrechte reduzieren, sondern beide zusammen mehr sind als die Summe der jeweils einzelnen Rechtspositionen. Der Ansatz der UN-Kinderrechtskonvention, die Aspekte Schutz, Förderung und Beteiligung gleichermaßen und gleichzeitig zu berücksichtigen, macht deutlich, dass historisch gewachsene Vorstellungen eines allein auf Schutz vor Gewalt basierten Kinderschutzes weiterentwickelt werden müssen.