Beschwerdemanagement und Ombudsschaft für Kinder im Jugendamt
Von Jana Frädrich
6 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 4-13
In vielen Städten in Deutschland gibt es bereits Kinder- und Familieninteressenvertretungen. Tendenz steigend. Sie sollen vor allem dazu beitragen, eine „kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen und zu erhalten“, wie es im VIII. Sozialgesetzbuch in § 1.3.4 heißt. Auch die Kinderrechte der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ sind eine wesentliche Arbeitsgrundlage für viele kommunale Kinder- und Familieninteressenvertretungen. Dass Kinder (und ihre Familien) an der Schaffung und am Erhalt einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beteiligt werden, versteht sich von selbst. Denn: Kinder sind (wie auch ihre Eltern) Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wissen, was gut für sie ist und ob ihr Stadtteil, ihre Gemeinde, ihre Umgebung oder eine Einrichtung kinderfreundlich sind – oder nicht.