Einzelne Artikel

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Einzelne Artikel
Getrennt erziehen im Wechselmodell
Von Hildegund Sünderhauf

10 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16


Über 90 Prozent der Alleinerziehendenfamilien in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt "Mutter-Haushalte" (2015). Dies bildet die Realität aber nur unzureichend ab, denn 80 Prozent der Trennungskinder werden von Mutter und Vater abwechselnd betreut und erzogen, mit Betreuungszeitanteilen von seltenen Besuchskontakten bis hin zu hälftiger Betreuungszeit (Schier et al. 2011). Nur ca. 20 Prozent der Trennungskinder haben gar keinen Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil, nur deren Eltern sind wirklich "Alleinerziehende", während die überwiegende Mehrheit "Getrennterziehende" sind. Es gibt unterschiedlichste Betreuungsmodelle für Kinder getrennt erziehender Eltern.

 
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Das Wechselmodell als Leitmodell? - Umgang und Kindeswohl im Spiegel aktueller internationaler Forschung
Von Kerima Kostka

12 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16

Das Wechselmodell nach Trennung der Eltern scheint momentan in vieler Munde zu sein – es hat Konjunktur in Veröffentlichungen, auf Tagungen und vor allem mehren sich Berichte aus der Praxis, dass anscheinend Gerichte zunehmend zumindest in Erwägung ziehen, dass dies gerade bei hochstrittigen Eltern die beste Lösung sein könnte. Argumentiert wird – natürlich – mit dem Interesse des Kindes. Gibt es sie also endlich – die Lösung für sich trennende Eltern und ihre Kinder?

 
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Von Joseph Salzgeber

10 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16

Wie in Deutschland die Kinder in der Familie betreut werden, darüber bestehen eher Mutmaßungen als konkrete Daten. Dies gilt auch für fast alle anderen Staaten, auch für die USA, nur aus Australien liegen konkrete Daten vor. Daher hat das Familienministerium nun eine Forschungsstudie dazu in Auftrag gegeben. Väter wollen vermehrt in die Betreuung des Kindes einbezogen sein, viele Familien leben bereits ein Betreuungsmodell, bei dem sich beide Eltern entweder zeitlich abwechselnd oder bei verschiedenen Aktivitäten mit dem Kind befassen und es betreuen. Beide Eltern unterstützen sich dabei gegenseitig, häufig werden die Kinder auch institutionell untergebracht oder von dritten Personen oder Großeltern mit betreut.

 
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Wechselmodell - unterhaltsrechtliche Fragen
Von Christian Seiler

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16

Nach Trennung der Eltern stellt sich die Frage, wer das Kind künftig betreut. Regelmäßig übernimmt ein Ehegatte allein die Betreuung des Kindes und der andere Ehegatte hat lediglich ein Umgangsrecht. Eine andere Variante ist das Nestmodell, bei dem die Eltern eine gemeinsame Wohnung für das Kind zur Verfügung stellen und selbst wechselnd in den nicht betreuenden Zeiten in einer anderen Wohnung leben. Dieses Modell setzt aber drei Wohnungen voraus und ist daher wegen des hohen Kostenaufwands in der Praxis sehr selten. Zuletzt gibt es noch das Wechselmodell, in der die Eltern das Kind wechselnd in der jeweils eigenen Wohnung betreuen.

 
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Vorrang des Kindeswohls? - Das Wechselmodell aus Sicht des Kindes
Von Jörg Maywald

4 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 2-16

Die Zeiten, in denen Pflege und Erziehung der Kinder allein Frauensache waren, sind wohl endgültig vorbei. Weil die Väter es anders wollen und die Mütter Druck machen. Weil in der Regel beide Eltern berufstätig sind und es zur aktiven Vaterschaft kaum mehr eine Alternative gibt. Und vor allem: weil die Kinder beide Eltern brauchen. Fast jeder dritte Vater geht zumindest einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Auch wenn immer noch ein beträchtlicher Anteil alten Rollenmustern verhaftet bleibt, sieht doch die große Mehrheit der Väter sich nicht mehr allein in der Rolle des Ernährers, sondern übernimmt – mehr oder weniger freiwillig – pflegerische und erzieherische Aufgaben im Alltag.

 
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Das "Gelbe Heft" Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Deutschland
Von Ute Thyen

9 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 1-16

Seit Anfang der 1970er Jahre gibt es in Deutschland ein Früherkennungsprogramm für Kinder und Jugendliche, das sich seitdem beständig weiterentwickelt hat. Die acht Untersuchungen (U1 bis U8), wurden später um zwei weitere für Kinder (U9 und U7a) und eine Jugenduntersuchung (J1) erweitert. Der sozialrechtliche Anspruch wird in § 26 SGB V festgelegt, weitere Untersuchungen werden von den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten empfohlen, aber nicht von allen Kassen erstattet („Grünes Heft“). Die Inhalte und Ziele der Untersuchungen werden für die gesetzlich Versicherten (GKV) durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen geregelt, die privaten Versicherungen haben sich dem Vorgehen weitgehend angeschlossen.

 
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Frühe Prävention - worum geht es, was bringt sie und wie soll es weitergehen?
Von Karl E. Bergmann und Renate L. Bergmann

7 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 1-16

Im zurückliegenden Jahrhundert hat sich die Gesundheit unserer Bevölkerung in einem Maß verbessert, wie dies in der Menschheitsgeschichte bis dahin noch nicht vorgekommen ist. Dabei ging z. B. die Sterblichkeit drastisch zurück. So waren um 1900 die Mütter- und die Säuglingssterblichkeit mehr als 50 Mal so hoch wie heute. Die Kindersterblichkeit (zwischen ein und 15 Jahren) war damals 65 Mal so hoch wie hundert Jahre später. Die Lebenserwartung hat sich in dieser Zeit annähernd verdoppelt. Seit dem letzten Quartal des 20. Jahrhunderts nimmt vor allem die sogenannte fernere Lebenserwartung stetig zu, also die der älteren Menschen. Insgesamt steigt bei uns seit mindestens sechs Jahrzehnten die Lebenserwartung innerhalb von vier Jahren jeweils um etwa ein Jahr linear an, also viel schneller als die Erhöhung der Lebensarbeitszeit. Ob unseren Politikern das so bewusst ist?

 
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Das erweiterte Neugeborenenscreening - Bisherige Erfolge und neue Herausforderungen
Von Gwendolyn Gramer und Georg F. Hoffmann

8 Seiten, erschienen in frühe Kindheit 1-16

Das erweiterte Neugeborenenscreening ist die bei weitem erfolgreichste Maßnahme zur Sekundärprävention gesundheitlicher Beeinträchtigungen. In Deutschland umfasst das Programm derzeit zwölf Stoffwechsel- und zwei Hormonkrankheiten. Es ermöglicht fast allen Kindern, die von einer dieser Krankheiten betroffen sind, eine frühe Diagnosestellung und Einleitung der Behandlung vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen, und dann eine normale körperliche und geistige Entwicklung. Damit bewahrt es in Deutschland jedes Jahr über 500 Kinder vor schweren Behinderungen oder sogar dem Tod. Voraussetzung für ein effektives Neugeborenenscreening sind ein klar strukturierter Ablauf des Screeningprozesses sowie eine regelmäßige Evaluation. Aktuelle Fortschritte in Diagnostik und Therapie legen eine Erweiterung des Neugeborenenscreenings um weitere Zielkrankheiten nahe. Hierfür sind vor Einführung jeder einzelnen möglichen neuen Zielkrankheit zunächst differenzierte Evaluationen erforderlich. Ziel ist, dass in Zukunft noch wesentlich mehr Kinder vom Neugeborenenscreening profitieren.

 
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